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Das Landesverwaltungsamt

Was macht eigentlich ein Landesverwaltungsamt? – man könnte es sich einfach machen und es wörtlich nehmen – das Land verwalten. Damit liegt man zunächst nicht falsch:
Der Landtag gibt Gesetze in Auftrag und beschließt sie.
Die Landesregierung mit den Ministerien erarbeiten die Gesetze und wachen über deren Umsetzung.
Das Landesverwaltungsamt sorgt für die einheitliche Umsetzung der Gesetze im ganzen Land unter Beachtung der regionalen Besonderheiten. Dabei ist es entweder direkt für die Umsetzung zuständig (Erstzuständigkeit) oder sorgt für die einheitliche Umsetzung durch die Landkreise und kreisfreien Städte (Fach- und Rechtsaufsicht).
Das Aufgabenspektrum ist breit uns umfasst fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens.
Wer legt fest, wo die neue Autobahn langgeht? Kann das denkmalgeschützte Haus erhalten bleiben? Wer schützt die Verbraucher? Müssen die Bürger eine Tiermastanlage am Dorfrand dulden? Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Kann man im Naturschutzgebiet angeln? Das sind nur einige Fragen aus dem breiten Spektrum der Zuständigkeiten des Landesverwaltungsamtes, die auch für Schülerinnen und Schüler interessant sein können. 

Hier gibt es weitere Informationen:
Flyer LVwA
Flyer Verwaltung
Rollup1
Rollup2